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Starter-Kit: Strom-Ortsnetz / Trafostation

Dieses Starter-Kit beschreibt eine synthetische Planungsrunde für eine Strom-Verteilnetzmaßnahme: Ersatz oder Verstärkung einer Trafostation mit Fernwirkfähigkeit und begleitender Ortsnetzertüchtigung.

Typische Ausgangslage

Ein kleines Stadtwerk sieht steigende Anschlussleistung, alternde Betriebsmittel und höhere Anforderungen an Beobachtbarkeit und Fernsteuerung. Die Maßnahme ist technisch plausibel, muss aber in Wirtschaftsplan, HGB-/Aktivierungslogik, regulatorische Wirkung und Gremienvorlage übersetzt werden.

Workshop-Ziel

Am Ende des Workshops liegt ein entscheidungsfähiger Arbeitsstand vor:

Datenanforderung

Datenpunkt Typischer Lieferant Verwendung in der App Klärpunkt, falls offen
Maßnahmenkosten und Terminplan Projektleitung / Einkauf Kosten, Jahr, Reinvest-/Rückbauannahmen Kostenstand und Vergabeunsicherheit
Aktivierbarer Anteil Anlagenbuchhaltung secure / uncertain / probability HGB- und regulatorische Sicht trennen
Jahresarbeit Controlling / Vertrieb indikative Tarifwirkung Quelle und Bezugsjahr dokumentieren
Kapitalbasis / EOG-Referenz Regulierung regulatorische Einordnung Bescheid-/Planwert abgrenzen
Störungs-/Qualitätsdaten Netzbetrieb Q-/Risikowirkung keine Q-Wirkung ohne Evidenz verhärten

Empfohlene App-Schritte

1. Demodaten oder eigenen Arbeitsstand laden.

2. Im Projektplan Meilenstein „Maßnahmenbewertung“ öffnen.

3. Maßnahme anlegen oder Demomaßnahme „Ersatz Trafostation“ nutzen.

4. CAPEX/OPEX-Split-Helfer verwenden und Aktivierbarkeit als prüfpflichtig dokumentieren.

5. Risiko-Erwartungswert nur übernehmen, wenn Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe plausibilisiert sind.

6. Ergebnisse in der EOG-/Cashflow-Überleitung prüfen.

7. Gelbe Ampel als „Freigabe mit Auflage“ formulieren, falls konservativ negativ.

Entscheidungsartefakte

Beraterhinweis

Die Strom-Maßnahme sollte nicht nur als „EOG erhöhend“ erklärt werden. Entscheidend ist die Brücke zwischen technischer Notwendigkeit, Budgetbindung, aktivierter Kapitalbasis, laufender EOG-Wirkung, indikativer Cashflow-Sicht und den noch offenen Evidenzfragen.